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   OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2004 - 2 MB 20/04   

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https://dejure.org/2004,12306
OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2004 - 2 MB 20/04 (https://dejure.org/2004,12306)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.03.2004 - 2 MB 20/04 (https://dejure.org/2004,12306)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. März 2004 - 2 MB 20/04 (https://dejure.org/2004,12306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid; Entbehrlichkeit der Zulassungsvoraussetzung des § 80 Abs. 6 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei drohender Vollstreckung; Rechtmäßigkeit eines Anschlussbescheides ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8; ; VwGO § 80 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 8; VwGO § 80 Abs. 6
    Anschlussbeitrag, Vollgeschoss, Vollstreckung, Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 65
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2004 - 2 MB 20/04
    Er beruht auf der Vorstellung, dass mit zunehmender Größe des (Bau-)Grundstücks eine - auf die Fläche bezogene - erweiterte bauliche Nutzbarkeit und damit eine Steigerung der Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung einhergeht (Senatsurt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, Die Gemeinde 1999, 185 = NordÖR 1999, 304, mit ausführlicher Begründung).
  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf

    Eine solche ist anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung dem Betroffenen persönlich wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht bzw. kaum wiedergutzumachen sind, also z.B. die Zahlung zur Insolvenz oder sonst zur Existenzvernichtung führen würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2004 - 2 MB 20/04 -, juris, Rn. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2008 - L 3 KA 39/08

    Rechtsschutz wegen der Vollziehung eines Regresses bei Überschreitung der

    Mit der Rechtsprechung, die zu § 86 a Abs. 3 Satz 2 SGG vergleichbaren Vorschriften (§ 80 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung , § 69 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung) ergangen ist (OVG Münster NVwZ-RR 1994, 617f; OVG Schleswig NVwZ-RR 2006, 65f; BFH NJW 1967, 1440) ist ein solcher Fall vor allem dann anzunehmen, wenn die verlangte Zahlung zur Existenzvernichtung oder zur Insolvenz führen könnte.
  • VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20

    Vergnügungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Eine solche ist anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung dem Betroffenen persönlich wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht bzw. kaum wiedergutzumachen sind, also z.B. die Zahlung zur Insolvenz oder sonst zur Existenzvernichtung führen würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2004 - 2 MB 20/04 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 7 B 356/10

    Aussprechen einer Mahnung als Ankündigung des Ergreifens der tatsächlichen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juni 2002 - 9 B 1062/02 -;OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. März 2004 - 2 MB 20/04 -, NVwZ-RR 2006, 65; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 3 Bs 218/05 -, NVwZ-RR 2007, 364; OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 12 B 253/08 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 09. Juni 2008 - 8 Cs 08.1117 -, NVwZ-RR 2009, 135.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2021 - 2 MB 9/21

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

    Insoweit nimmt das Verwaltungsgericht mit Blick auf den Beschluss des Senats vom 18. März 2004 (2 MB 20/04, juris Rn 2) zwar zutreffend an, dass der Beginn der Vollstreckung angekündigt sein müsste bzw. wenigstens aus Sicht eines objektiven Betrachters konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für die alsbaldige Durchsetzung des Abgabenbescheides vorliegen müssten, erklärt dann im Folgenden aber nicht, warum dies nach dem oben ausgeführten Inhalt der beiden Schreiben nicht der Fall sein sollte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2013 - L 3 KA 140/11
    Mit der Rechtsprechung, die zu § 86a Abs. 3 S 2 SGG vergleichbaren Vorschriften (§ 80 Abs. 4 S 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 69 Abs. 2 S 2 Finanzgerichtsordnung (FGO)) ergangen ist (OVG Münster NVwZ-RR 1994, 617 f; OVG Schleswig NVwZ-RR 2006, 65 f; BFH NJW 1967, 1440) ist ein solcher Fall vor allem dann anzunehmen, wenn die verlangte Zahlung zur Existenzvernichtung oder zur Insolvenz führen könnte.
  • VG Schleswig, 08.09.2021 - 4 B 20/21

    Abwassergebühr und Beherbergungsstättengebühr

    Eine unbillige Härte ist dann anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung dem Betroffenen persönlich wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht bzw. kaum wiedergutzumachen sind, wenn also z. B. die Zahlung zur Insolvenz oder sonst zur Existenzvernichtung führen würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 18. März 2004 - 2 MB 20/04 -, juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 4 B 25/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Beginn der Untätigkeitsfrist

    Es müssen vielmehr Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet oder der Beginn der Vollstreckung behördlich angekündigt sein; wenigstens müssen aus Sicht eines objektiven Betrachters konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für die alsbaldige Durchsetzung des Abgabenbescheides vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2004 - 2 MB 20/04 - juris, Rn. 2; Schoch/Schneider/Bier/Schoch, VwGO, 37. EL., § 80 Rn. 515 m. w. N.).
  • VG Greifswald, 27.01.2010 - 3 A 194/09

    Zulässigkeit der Zusammenfassung von biologisch reinigenden

    Für die Beitragserhebung ist es als eingeschossig bebaut einzustufen, denn auch ein außergewöhnlich hohes Vollgeschoss ist bauordnungsrechtlich nur ein Vollgeschoss, da § 2 Abs. 6 Satz 1 Landesbauordnung (LBauO M-V) für Geschosshöhen keine Obergrenzen normiert (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.03.2004 - 2 MB 20/04, NVwZ-RR 2006, 65 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 80/08
    Mit der Rechtsprechung, die zu § 86 a Abs. 3 Satz 2 SGG vergleichbaren Vorschriften (§ 80 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 69 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung) ergangen ist (OVG Münster NVwZ-RR 1994, 617 f.; OVG Schleswig NVwZ-RR 2006, 65 f.; BFH NJW 1967, 1440), ist ein solcher Fall vor allem dann anzunehmen, wenn die verlangte Zahlung zur Existenzvernichtung oder zur Insolvenz führen könnte.
  • VG Schleswig, 27.01.2021 - 4 B 39/20

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Abwassergebühr

  • VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1697/06

    Abgabenbescheide: Vor Anrufung des Gerichts Antrag bei Behörde erforderlich

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